„Freies Ausspucken verboten“: Dieses Verbot war über den Paragraph 14 der Lagerordnung des Ghettos geregelt und wurde auch regelmäßig in den Tagesbefehlen der SS gefordert. Die farbige Kreideaufschrift wurde auf einem Dachbodenaufgang eines Privathauses entdeckt – 70 Jahre hat sie unbeschadet überstanden.

„Freies Ausspucken verboten“: Dieses Verbot war über den Paragraph 14 der Lagerordnung des Ghettos geregelt und wurde auch regelmäßig in den Tagesbefehlen der SS gefordert. Die farbige Kreideaufschrift wurde auf einem Dachbodenaufgang eines Privathauses entdeckt – 70 Jahre hat sie unbeschadet überstanden.